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Kirche in 1Live | 30.01.2025 | floatend Uhr
Religionsbeweis
In Aachen wird gerade ein
Fitnessstudio verklagt. Das Studio hat einer Frau gekündigt, weil die mit einem
Kopftuch trainiert hat. Das sei gegen die Hausregeln und außerdem bestehe die
Gefahr der Überhitzung beim Trainieren. Dabei war das Kopftuch wohl sogar eines
speziell zum Sportmachen. Die Frau hat jetzt geklagt. Sie fühlt sich
diskriminiert. Ich kenn den Fall nur aus den Medien und als ich davon hörte, bin
ich an einem Satz hängengeblieben. Der Anwalt des Fitnessstudios hat nämlich
gefordert, dass die Frau erstmal beweisen soll, ob sie überhaupt Muslima ist.
Und da frage ich mich:
Wie soll das
überhaupt gehen?
Wollen die vom Fitnessstudio oder vom Gericht schauen, ob die Frau im Ramadan fastet oder regelmäßig betet? Was beweist das? Ob sie wirklich gläubig ist? Vielleicht lebt sie ihren Glauben auf eine ganz andere, persönliche Weise. Dafür gibt es doch keine äußeren Beweise. Und das gilt übrigens für alle Religionen. Ich kenne Menschen, die sind getauft, aber aus der Kirche ausgetreten, sind aber nach wie vor gläubig. Und andere sind in der Kirche, aber eher aus Tradition und lassen bei dem, was sie tun, nicht erkennen, dass sie was von der Botschaft von Jesus verstanden haben.
Als ich die absurde Forderung des Anwalts vom Fitnessstudio gehört habe, musste an ein Zitat aus der Bibel denken: „Der Mensch sieht auf das Äußere – Gott aber sieht auf das Herz.“ (1.Samuel 16,7) Wie sehr jemand in seinem Leben auf Gott vertraut, das kann ich kaum messen oder prüfen. Was wirklich im Herzen steckt, das wissen wir nicht. Das müssen wir uns einfach gegenseitig glauben.
Christian Schröder, Aachen