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Kirche in WDR 2 | 02.05.2015 | 05:55 Uhr

Sonderrechte?

Gerichtsurteile interessieren oft nur diejenigen, die unmittelbar betroffen sind. Manchmal aber horcht auch die Öffentlichkeit auf. Zum Beispiel, wenn es um die Rolle der Kirchen in unserer Gesellschaft geht. Und um die Rechte, die den Kirchen eingeräumt werden.

So war es letztes Jahr im Fall einer muslimischen Frau, die in einem evangelischen Krankenhaus gearbeitet hat. Lange Zeit war alles gut. Aber irgendwann wollte die Frau während der Arbeitszeit ein Kopftuch tragen. Das Krankenhaus als Arbeitgeber wollte das nicht erlauben, der Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht. Das entschied: Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen des Kopftuchs während der Arbeitszeit verbieten. Voraussetzung ist, dass diese Mitarbeiterinnen viel mit anderen Menschen zu tun haben. Was ja bei einer Krankenschwester der Fall ist.

Die Begründung des Gerichts lautete: Das Kopftuch ist ein Symbol des Islam und wird in der Öffentlichkeit auch so wahrgenommen. In staatlichen Einrichtungen darf ein solches Symbol getragen werden. Denn der Staat muss weltanschaulich neutral sein. Im Gegensatz dazu stehen die Kirchen für eine bestimmte Weltanschauung. Und deshalb können in kirchlichen Einrichtungen andere Regeln gelten.

Dieses Urteil zog eine Menge Reaktionen nach sich. Viele davon waren kritisch. Von kirchlichen Sonderrechten war viel die Rede. Tatsächlich geht es hier aber um etwas, das sich auch jeder Fußballverein und jede Partei herausnehmen würde. Stellen Sie sich vor, jemand würde bei Schalke 04 arbeiten, wäre aber gleichzeitig überzeugter Dortmund-Fan. Dieser Mensch würde nun verlangen, sein BVB-Trikot während der Arbeitszeit tragen zu dürfen. Wegen der Meinungsfreiheit und weil er sich sonst diskriminiert fühlte. Ich glaube kaum, dass Schalke 04 oder irgendein anderer Verein diese Argumentation akzeptieren würde. Ich glaube auch nicht, dass in diesem Fall eine öffentliche Debatte entstehen würde.

Ähnlich ist es bei Parteien: Wenn jemand bei der CDU arbeitet, kann er nicht während der Arbeitszeit ein Abzeichen von den Grünen tragen. Auch wenn er noch so sehr von deren Politik überzeugt ist. Dasselbe gilt für jede andere Partei und leuchtet auch irgendwie ein. Denn eine Partei kann weltanschaulich nicht neutral sein, sonst verliert sie ihren Sinn.

Die christlichen Kirchen fordern also an dieser Stelle keine Sonderrechte. Sondern nur das, was man Parteien oder Fußballvereinen ohne weiteres zugesteht. Denn ganz allgemein können Organisationen und Institutionen nur dann existieren, wenn klar ist, wofür sie stehen und was sie vertreten. Und bei allem Respekt gegenüber Andersdenkenden und Andersgläubigen - das heißt eben auch: Institutionen müssen sich abgrenzen gegen jemanden, der eine gegenteilige Position in die Öffentlichkeit trägt. Das gilt für das Abzeichen einer anderen Partei genauso wie für ein BVB-Trikot auf Schalke. Und ebenso für ein Kopftuch in einer kirchlichen Einrichtung.

Denn natürlich leben auch die Kirchen davon, dass klar ist, wofür sie stehen. Dass sie Krankenhäuser und andere Einrichtungen nicht einfach so betreiben. Sondern weil das ihrem Auftrag entspricht. Dem Auftrag, das Evangelium unter den Menschen auszubreiten. Also Gottes Wort und Liebe weiterzugeben. Dafür ist die Verkündigung im Gottesdienst ebenso nötig wie die Nächstenliebe im Krankenhaus. Dahinter stehen bestimmte christliche Werte – und die soll man auch nach außen hin sehen.

Was ein Mitarbeiter dann im privaten Bereich macht, ist natürlich seine Sache. Da haben die Kirchen keine Vorschriften zu machen. Aber während der Arbeitszeit muss sich jeder Arbeitnehmer an die Regeln halten, die der Arbeitgeber aufstellt. Das ist kein kirchliches Sonderrecht. Es ist etwas, das ganz allgemein gilt. Für jeden Arbeitgeber. Deshalb müssen kirchliche Einrichtungen dieses Recht haben dürfen. Genau wie alle anderen auch.

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