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Kirche in WDR 2 | 14.09.2015 | 05:55 Uhr

Unschuldig alt werden

Schwul sein war verboten in Deutschland. Seit 1872 ahndete der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuchs die so genannte „Unzucht unter Männern“ mit einer Haftstrafe.

Schätzungsweise 140.000 Männer wurden insgesamt so verurteilt: Im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, unter den Nazis und auch in der frühen Bundesrepublik.

Seit 21 Jahren ist der so genannte Schwulenparagraph 175 abgeschafft.

Aber die nach ihm Verurteilten gelten immer noch als vorbestraft.

Frühling 1957. Raststatt in Baden Württemberg. Der 15 jährige Tischlerlehrling Friedrich Schmehling hatte in der Werkstatt seines Ausbildungsbetriebes grade einen Stuhl zusammengesetzt, als der Meister ihn rief. Er solle sich umziehen, an der Pforte sei die Kripo.

Was denn los sei, will der 15 jährige wissen. „Paragraf 175!“ brummt der Beamte. „Homosexualität.“ Der Lehrling hat von beidem noch nie etwas gehört. Über Sexualität wird in jener Zeit nicht gesprochen, über Homosexualität schon gar nicht.

Der Jugendliche weiß nur, dass er Männer lieber mag. Irgendwann hat er das bemerkt, in der Dusche, im Schwimmbad zum ersten mal flüchtig einen anderen Männerkörper berührt. Kurze, heimliche Begegnungen folgten. Raststatt ist klein, die Kripo aufmerksam und so saß der Tischlerlehrling nun im Vernehmungszimmer der Abteilung „Sitte“.

„Der Beamte wollte alle Details wissen“, erinnert sich der heute über 70jährige.

„Namen, Handlungen, Orte, Uhrzeiten – und immer wieder Namen. Ich war 15 und hatte keine Ahnung, worauf das alles hinführte. Also erzählte ich.“

Das Jugendgericht verurteilte ihn zu einem Jugendfreizeitarrest. Eine damals vergleichsweise milde Strafe. Aber am nächsten Tag stand es in dicken Lettern in der Zeitung: „Tischlerlehrling Friedrich S. schuldig wegen Unzucht mit Männern“. Natürlich wussten alle, wer gemeint war.

„Ich habe mit meiner Familie großes Glück gehabt,“ erzählt der Rentner heute.

„Mein Vater war sogar mit im Gerichtssaal. Aber ich habe nicht einen negativen Satz von meiner Familie gehört.“

1994 hob der Bundestag das alte Gesetz auf. Homosexualität ist seitdem in Deutschland keine Straftat mehr. Eine Aufhebung der Urteile und Rehabilitierung der Betroffenen ist aber bisher nicht erfolgt.

Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, als Mann und Frau schuf er sie, stellt die Bibel fest. So, wie wir geschaffen sind, entsprechen wir dem göttlichen Bild. „Und Gott sah, dass es sehr gut war!“

Bis heute ist die Diskussion über Homosexualität in den christlichen Kirchen und Gemeinden nicht abgeschlossen. Wenn die Bibel von Homosexualität spricht, hat sie zum Beispiel „Lustknaben“ vor Augen. Sie ächtet Abhängigkeit und sexuelle Gewalt. Gleichberechtigte homosexuelle Liebe ist aber kein Thema. Die beschreibt sie nicht, die verbietet sie nicht.

Aber über anderes lese ich ganz viel in der Bibel: dass wir von Gott geschaffen sind mit all unseren Fähigkeiten, Begabungen und Neigungen. Dass wir verantwortlich sind uns selbst und unseren Mitmenschen gegenüber. Dass wir unsere Nächsten lieben sollen, sogar die Fremden und die, mit denen wir uns schwer tun.

„Ich bin Witwer,“ sagt Friedrich Schmehling von sich selber. „In der Trauergruppe staunen sie immer, wenn ich das so sage. 28 Jahre haben wir zusammen gelebt, ich habe ihn gepflegt, bis er starb.“ Wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm, sagt die Bibel.

Was Friedrich Schmehling sich wünscht? „Wenn das Urteil von damals aufgehoben werden würde, das wäre gut. Dann könnte ich unschuldig alt werden.“

Angeregt durch: Publik Forum Nr.11, 5.6.2015, S.50ff

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