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Kirche in WDR 2 | 11.09.2020 | 05:55 Uhr

Beim Sterben helfen?

Darf man beim Sterben helfen? Ja, und zum Glück geht das in Deutschland immer besser. Ich meine das normale Sterben. Das, was auch vor Corona schon schwer gewesen ist. Hospizhelfer, Pflegedienste und Palliativärzte begleiten Sterbende rund um die Uhr. Ende Februar hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt,
Menschen dürfen die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen, wenn sie ihr Leben selbst beenden wollen. Weil sie zum Beispiel schwerstkrank sind. In Deutschland war seit jeher die Selbsttötung straffrei, ebenso die Hilfe zum Suizid. Das änderte sich 2015. Als der Gesetzgeber gegen Vereine vorgegangen ist, die mit der Beihilfe zum Suizid Geld verdienen. Im Fachjargon heißt das:
Die mit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung Geld verdienen. Und die wurde verboten.

Das Problem damals: Neben den Sterbehilfevereinen traf das Gesetz auch Ärztinnen und Ärzte, die Menschen beim Sterben begleiten. Die Morphium auch übers Wochenende zuhause bei den Patienten lassen, obwohl sie wissen: Eine Überdosis ist tödlich. Die gelegentlich Patienten begleiten, die bewusst aufhören zu essen und zu trinken. Haben die Ärzte in all diesen Fällen den Suizid gefördert? Zum Glück hat das oberste Gericht im Februar für Klarheit gesorgt. Freiheit und Selbstbestimmung gelten auch am Lebensende.

Ist das ein Dammbruch, wie manche befürchten? Ich glaube das nicht. Ich habe als Pfarrer in meiner Kirchengemeinde jahrelang einen Hospizverein geleitet und viele Schwerstkranke begleitet. Die meisten wollen leben bis zuletzt.

Klar ist: Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Hier ist wirklich eine Grenze. Aber wenn jemand beschließt, sein Leben selbst zu beenden, darf er das. Er soll sich dabei weder schuldig fühlen noch allein gelassen. Ein Dritter darf ihm dabei helfen, indem er ein Medikament besorgt und auch anreicht. Schwerstkranke beschreiben das als eine Art Notausgang: Ich kann mein Leben beenden, wenn ich will. Übrigens: Die wenigsten machen das dann tatsächlich.

Und was ist jetzt mit den Sterbehilfevereinen? Der Staat kann durchaus dafür sorgen, dass der Notausgang ein Notausgang bleibt: Man kann Menschen verpflichten, eine Wartefrist einzuhalten und sich über Alternativen beraten zu lassen. Damit auch die freie Entscheidung gut begleitet wird.

Ich habe einen Bekannten, der hat Lungenkrebs. Und er hat Angst. Neulich hat er sehr ausführlich mit dem Oberarzt der Palliativstation gesprochen. Er weiß jetzt, er kann sich am Ende sogar sedieren lassen. Dann schläft er tief und muss nicht mehr leiden oder kämpfen. Das ist sein Notausgang. Und übrigens: Das war schon immer erlaubt.



Redaktion: Pastorin Sabine Steinwender-Schnitzius

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