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Hörmal | 08.05.2022 | 07:45 Uhr

Ein Grundgesetz gegen den Krieg

Der 8. Mai ist für die Deutschen ein besonderer Tag. Ein Tag zum Einschwören. Das wusste wohl schon Konrad Adenauer. Am 8. Mai 1949, zu später Stunde, hatte er im Bonner Museum König die Väter und (wenigen) Mütter des Grundgesetzes darauf gedrängt, endlich zur Abstimmung zu kommen. Die Zeit raste, um das Datum zu halten. Und so verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, nach 36 Verbesserungsschleifen, am 8. Mai 1949 um 23.55 Uhr, also haarscharf vor Mitternacht.

Warum hatte Adenauer auf den 8. Mai gedrängt? Weil genau vier Jahre zuvor der Zweite Weltkrieg vorbei war.
Am 8. Mai 1945 hatten die Deutschen kapituliert. Ein Datum, das den Deutschen wohl auf immer im Gedächtnis bleiben wird – und der Welt auch. Allerdings hat es hierzulande noch etwas gedauert, bis mit dem 8. Mai nicht so sehr die Niederlage verbunden wurde also die Kapitulation. Es dauerte noch bis 1985, bis Bundespräsident Richard von Weizsäcker diesen Tag zum „Tag der Befreiung“ erklärt hatte. Und diese Rede war enorm wichtig für uns Deutschen. Von Weizsäcker machte klar: „Es gab keine ‚Stunde Null‘, aber wir hatten die Chane zu einem Neubeginn“. Der 8. Mai als Tag für die Deutschen zum Einschwören darauf, dass sich dieses Volk der demokratischen Freiheit verschreibt und nicht der Unfreiheit durch Despoten. Und so ist das Grundgesetz unsere deutsche Bastion gegen die Despotie. Adenauer hatte damals den richtigen Riecher: Am selben Tag wurde unsere Verfassung mehrheitsfähig, an dem vier Jahre zuvor das zu Ende gegangen war, wozu besonders Despoten in der Lage sind: ein ganzes Volk in den Krieg zu schicken.

Morgen werden sie in Russland wieder das Ende des zweiten Weltkrieges feiern. Sie tun das seit 1965 unter dem Motto: „Tag des Sieges“ In Russland nennen sie den zweiten Weltkrieg den der „großen Vaterländischen Krieg“.

Putin und die Seinen werden diesen Tag wohl wieder feiern mit allerhand Militärparadentum – während sie zugleich einen unheiligen Bruderkrieg führen in der Ukraine.

Natürlich schwingt dieser aktuelle Krieg heute mit, beim Weltkriegsgedenken. Wozu ein Despot in der Lage ist, dafür ist Putin leider derzeit ein Beispiel, auf das die Weltgeschichte hätte verzichten können. Und die Wehrhaftigkeit der Ukrainer mit ihrer noch recht jungen Demokratie, die rührt mich zutiefst, bei aller Erschütterung über die Bilder aus dem Kriegsgebiet.

Als Adenauer mit Zeitdruck die Abstimmung des Grundgesetzes durchgeboxt hatte, heute vor 73 Jahren, da wollte er ein Zeichen setzen für ein starkes Nachkriegsdeutschland, und für eine wehrhafte Demokratie, in der das „Nie wieder Krieg“ sogar in der Verfassung verankert ist. Glauben Sie nicht?

Unter Artikel 26 im Grundgesetz steht Folgendes: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Will heißen: In Deutschland ist ein Angriffskrieg verfassungswidrig. Punkt. Ob und wie sehr wir für die nächsten Jahre und gegen weitere Kriegsgefahren gewappnet sind, das wird sich zeigen. Aber auf das „Nie wieder Krieg“ sollten sich die Deutschen jedes Jahr neu einschwören – und das mit einem gewissen Stolz auf das, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes in die Verfassung geschrieben haben, vier Jahre nach Kriegsende. „Selig die Frieden stiften, denn sie werden Gottes Kinder heißen“ (Mt 5,9).

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