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Kirche in WDR 4 | 25.05.2017 | 08:55 Uhr

Rechtfertigung

O-Ton-Collage Kinder: Wenn ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe, dann sage ich Gott halt, dass ich ihn um Verzeihung bitten möchte / dann sage ich auch Gott, dass ich’s falsch gemacht hab, und dann finde ich’s auch’n schönes Gefühl danach, wenn er mir vergibt.

Autor: Und wenn er mir nicht vergibt? Wie kann ich mit meinen Fehlern vor Gott bestehen? Hat Martin Luther gefragt. Lange hat ihn die Frage gequält. Die Angst vor dem strafenden Gott war stärker als das schöne Gefühl der Vergebung. – Recht und Gerechtigkeit, Schuld und Vergebung, darüber spreche ich mit Jörg Motz, Rechtsanwalt in Düsseldorf.

O-Ton: Wie handle ich gerecht meinem Gott gegenüber? Genauso kann man die Frage stellen, wie handle ich recht im Sinne der Rechtsordnung. Und wenn ich unrecht handle, dann folgt eben auch die Sanktion durch die Rechtsordnung.

Autor: Strafe muss sein - in einem Rechtstaat. Verbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben. Die Botschaft im Christentum lautet: Gott ist gnädig, kein Mensch muss für seine Verfehlungen büßen im Fegefeuer oder in der Hölle. Für Martin Luther war diese Einsicht wie eine Befreiung. Gnade also im Bereich von Glauben und Kirche, Strafe und Vergeltung im Staat? Der Jurist und Christ Jörg Motz sieht das differenzierter.

O-Ton: Die gesetzlichen Begriffe sind oftmals bewusst vom Gesetzgeber weit definiert worden, um dem Einzelfall gerecht zu werden.

Autor: Was dem Juristen für seine Entscheidungen einen Spielraum ermöglicht, zum Beispiel im Blick auf das Strafmaß. In bestimmten Fällen kann etwa ein Jugendrichter erzieherische Maßnahmen oder Bewährungstrafen einer Gefängnisstrafe vorziehen.

O-Ton: Jeder hat den Anspruch, den Rechtsanspruch auf eine zweite Chance.

Autor: Findet Jörg Motz, nicht nur weil er Christ ist.

O-Ton: Das folgt allein aus dem Artikel 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar, und sie zu schützen und zu achten ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Autor: Zum Recht auf eine zweite Chance gehört auch, dass im Einzelfall ein rechtmäßig Verurteilter um Begnadigung bitten kann.

O-Ton: Peter Jürgen Boock, ein RAF Terrorist, hat sich mit einem Gnadenrecht an den Bundespräsidenten gewandt, und das ist ihm dann auch gewährt worden. Wobei man sagen muss, er hat sich losgesagt von der RAF und den Ideen, die ihr zugrunde lagen.

Autor: Ohne glaubhafte Reue und Abkehr von den Verfehlungen der Vergangenheit kennt selbstverständlich auch der Bundespräsident keine Gnade. Im Unterschied zu Gott. Seine Gnade und Vergebung sind an keinerlei Voraussetzungen gebunden.

Sprecher: „Im Handel der Rechtfertigung soll nichts gelehrt, geredet noch gedacht werden, als allein das Wort der Gnade“.

Autor: Sagt Martin Luther. Der lange gebraucht hatte, um zu verstehen und zu glauben: Bei Gott zählt nicht, wie sehr wir ihm, den Menschen und dem Gesetz gerecht geworden sind. Es kommt allein darauf an, seiner Liebe zu vertrauen.

O-Ton: Das gibt so viel Zuspruch und Zuversicht und Kraft, dass die Gewissheit, ich trete direkt vor meinen Gott und muss mich verantworten, einfach bewältigt werden kann, ja, es ist auch gar nicht mehr schlimm, weil wir ja wissen, weil ich ja weiß: Was kann schon passieren? Ich falle in die Hände des mich liebenden Gottes.

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