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Sonntagskirche | 10.11.2024 | 08:55 Uhr

Asyl

Guten Morgen.


Sie ist Mitte 30 und engagierte Mitarbeiterin einer Versicherung. Wenn man mit ihr redet, nimmt man wahr, wie kompetent und wie freundlich sie ist. Sie lacht gern und steht mitten im Leben. Was man nicht sieht: wie schwer sie es in den letzten Jahren hatte.


Ihre Ehe war für sie zum Alptraum geworden. Ihr Mann ist ihr und ihrem Kind gegenüber gewalttätig. Eine Ausbildung zu machen, ist ihr in Afghanistan, ihrem Heimatland verboten. Ihre Familie kann ihr nicht helfen, ihren Mann zu verlassen. Die Tradition, in der sie aufgewachsen ist, sieht nicht vor, dass Frauen solche Entscheidungen treffen. Das politische System in Afghanistan bietet keinerlei Unterstützung, im Gegenteil: Jegliche Selbstbestimmung von Frauen wird unterbunden. Irgendwann ist klar: Nicht nur ihre Freiheit, auch ihr Leben ist in Gefahr.


Die Flucht ist abenteuerlich, gefährlich und hart. Doch sie gelingt. Schließlich kommt sie in Deutschland an. Sie stellt den Asylantrag für sich und ihr Kind. Sie lernt Deutsch und so viel anderes, was neu für sie ist. Ihr Kind kommt in den Kindergarten und lernt unsere Sprache noch schneller als seine Mutter. Sie bekommt die Zusage für einen Ausbildungsplatz. Endlich kann sie aufatmen.


Bis der Brief kommt, der ihr den Boden unter den Füßen wegzieht: Ihr Asylantrag ist abgelehnt, die Abschiebung angeordnet. Sie ist wie erstarrt. Wenn man sie zurück nach Afghanistan bringen würde, wären sie und ihr Kind der Gewalt ihres Mannes schutzlos ausgeliefert.


Sie bekommt Kontakt zu einer Kirchengemeinde. Die bietet ihr und ihrem Kind Schutz. Kirchenasyl. Sie wohnen im Gemeindehaus und werden von Menschen aus der Gemeinde versorgt und begleitet. Sie klagt gegen die Ablehnung ihres Asylantrags und bekommt Recht. Das Gericht entscheidet: Die Anordnung der Abschiebung ist rechtswidrig. Das Urteil hätte ihr nichts mehr genützt, wenn sie bereits in einem Flugzeug nach Afghanistan gesessen hätte. Das Kirchenasyl hat ihr das Leben gerettet – ihr und ihrem Kind und anderen Menschen mit ähnlichen Schicksalen.


Das Kirchenasyl wird in letzter Zeit oft infrage gestellt. Und der Schutzraum der Kirche ist auch schon einige Male durchbrochen worden. Die Schutzsuchenden wurden mit Gewalt herausgeholt. Dabei ist das Kirchenasyl ein Instrument, das Menschen in größter Not schützt und dem Rechtsstaat dabei dient, eigene Fehler zu korrigieren.

Ins Kirchenasyl aufgenommen werden nur Menschen, deren Widerspruch gegen die Abschiebung mit größter Wahrscheinlichkeit erfolgreich ist. Weil ihr Leben gefährdet ist.


Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, verteidigen das Recht auf Asyl, das in unserem Grundgesetz verankert ist. Doch ist dieses Grundrecht keine moderne Erfindung. Es gab es schon im biblischen Israel vor 3.000 Jahren. Die biblischen Gebote enthalten die Weisung, unschuldig Verfolgte zu schützen und dafür Asylstädte einzurichten. Geflüchtete Menschen aufzunehmen, ist in der christlichen Tradition grundlegend. Jesus identifiziert sich selbst mit denen, die Schutz und Asyl brauchen: „Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen.“, sagt er (Die Bibel, Luther 2017, Matthäus 25,35).

Wie die junge Frau, die ihre Ausbildung nun beendet hat und auf eigenen Beinen steht.


Ich wünsche Ihnen einen gesegneten Sonntag.



Redaktion: Landespfarrerin Petra Schulze

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