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Kirche in WDR 5 | 23.05.2024 | 06:55 Uhr

„Grundgesetz“

Guten Morgen!

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Das ist Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland; unseres Grundgesetzes. Und das hat heute übrigens Geburtstag. Heute vor 75 Jahren wurde es in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates verkündet.

Konrad Adenauer war damals Präsident dieses Rates und sagte in seiner Ansprache dazu: (Tondokument?)

„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes. Heute wird die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewußt erlebt hat, der denkt bewegten Herzens daran, daß heute das neue Deutschland ersteht.“

Dass etwas Neues entstand, zeigt sich nirgendwo sonst, wie im eingangs zitierten 1. Artikel des Grundgesetzes. Der hat kein direktes Vorbild in einer anderen Verfassung, sondern er bezieht sich auf die Erfahrungen, die seit 1933 in Deutschland und darüber hinaus gemacht wurden. In einem Rechts- und Sozialstaat leben zu dürfen, das war nämlich nicht immer so selbstverständlich. Dass die Würde des Menschen im Grundgesetz so explizit hervorgehoben wird, das war
eine Reaktion auf die abartige Missachtung dieser Menschenwürde durch den NS-Staat. Die Nationalsozialisten hatten
diese Würde abgesprochen. Hatten sie an
Bedingungen geknüpft, zum Beispiel wie leistungsfähig oder gesund jemand war oder welcher Religion er oder sie angehört.

Ganz anders das Grundgesetz. Es meint alle Menschen, ganz unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Weltanschauung, unabhängig von sozialem Status, Hautfarbe oder Alter.

Woher diese Würde des Menschen kommt, begründet das Grundgesetz selbst nicht. Heute gehen die Antworten auf diese Frage auseinander. Für die Mütter und Väter des Grundgesetzes war die Begründung im Menschenbild der Bibel zu finden. Davon ließen sie sich leiten, als sie diese bahnbrechenden Worte an den Anfang unserer Verfassung gesetzt haben.

Zentral für dieses Menschenbild ist, dass der Mensch ein Geschöpf Gottes ist. Und mehr noch: er ist das Ebenbild dieses Gottes. In jedem Menschen scheint also etwas auf von Gott und deshalb ist jeder unendlich wichtig. Die Würde eines jeden Menschen ist eben: unantastbar.

Und darum kann auch kein Mensch und keine menschliche Institution diese Würde zerstören. In unserem Grundgesetz ist dieser Artikel als Grundrecht besonders geschützt.

Herzlichen Glückwunsch, liebes Grundgesetz und lieber Artikel Eins! 75 Jahre bestehst du jetzt schon. Dafür bin ich dankbar. Aber ich lerne gerade, dass das allein nicht ausreicht. Und so möchte ich auch in Zukunft dafür eintreten, dass das so bleibt und dass ich in einer freiheitlichen Demokratie leben kann: heute, am Tag des Grundgesetzes, bei fairen Dialogen, bei friedlichen Kundgebungen oder bei den anstehenden Wahlen.

Und wenn es Situationen geben sollte, wo die Würde des Menschen doch angetastet wird, dann werde ich diese Würde schützen und verteidigen. Das ist für mich nämlich nicht nur die Aufgabe des Staates, sondern von uns allen. Und als Christ habe ich noch einen besonderen Auftrag, weil ich mich diesem Menschenbild verpflichtet weiß.

Einen schönen Tag wünscht Ihnen Pfarrer Andreas Möhlig aus Aachen.


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