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Kirche in WDR 2 | 12.12.2014 | 05:55 Uhr

Der Buchstabe tötet

Der Buchstabe des Gesetzes tötet. Die junge Kurdin erlebt das am eigenen Leib. Sie hat versucht, sich das Leben zu nehmen. Eine Ausländerbehörde in Nordrhein-Westfalen will sie abschieben, um ihre Richtlinien buchstabengetreu umzusetzen. Das ist für die Kurdin schrecklicher als der Tod.

Dreimal in ihrem Leben ist sie an einen falschen Ort geraten. Zuerst in Syrien. Dort waren sie und ihre Familie in Lebensgefahr, weil sie Kurden sind. Als die Granaten in ihrem Nachbarhaus einschlugen, entschieden sie sich zur Flucht. Sie, ihr Mann und zwei kleine Kinder.

Der zweite falsche Ort war Bulgarien. Hier betraten sie erstmals den Boden der EU. Sie wurden von der Polizei aufgegriffen. Deshalb mussten sie dort einen Asylantrag stellen. Obwohl sie niemals nach Bulgarien wollten. Die Zustände dort waren katastrophal. Von 25 Euro im Monat musste die Familie alles bezahlen: Essen, Arztbesuche und all die korrupten Stellen, die für jede Leistung eine Extrazahlung erwarten. Die kranken Kinder wurden nicht behandelt, wenn kein Geld mehr übrig war für den Arzt.

Grundsätzlich wurde dem älteren Kind der öffentliche Schulbesuch zugesagt. Aber nur, wenn es schon Grundkenntnisse im Bulgarischen gehabt hätte. Einen Sprachkurs, wo es diese Kenntnisse hätte erwerben können, gab es aber nur in der Hauptstadt. Mit monatelangen Wartezeiten.

Deshalb floh die Familie weiter nach Deutschland. Hier geriet sie an den dritten falschen Ort. Nämlich in einen der Landkreise, wo nur auf den Buchstaben des Asylrechts geschaut wird. Und nicht auf die menschliche Situation. Es gibt solche Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen. Sowohl in roten Kommunen als auch in schwarzen Landkreisen. „Wir setzen nur die Vorschriften um,“ ist deren herzloser Glaubenssatz.

Die Vorschrift ist in diesem Fall das so genannte „Dublin-Verfahren“. Nach dieser Verordnung darf die kurdische Familie in Deutschland keinen Asylantrag stellen. Sondern nur in Bulgarien, wo sie erstmals den Boden der EU betreten hat. Ein Gericht ordnete deshalb die Abschiebung der Familie an. Als die junge Frau diese Nachricht erhielt, war sie schockiert. So schockiert, dass sie versuchte sich das Leben zu nehmen.

Die Ausländerbehörde könnte den Aufenthalt der Familie dulden. Zumal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im November ein neues Urteil gesprochen hat: Kinder müssen im Abschiebeland altersgemäß betreut werden. In Bulgarien ist das nachweislich nicht der Fall.

Vom Apostel Paulus stammt der Satz, dass der Buchstabe tötet. Zum Glück geriet die kurdische Familie auch an Menschen aus meiner Kirchengemeinde, für die das Christliche nicht nur ein Buchstabe ist. Sondern eine Herzensangelegenheit. Sie versuchen, eine Abschiebung doch noch zu verhindern.

Ich wünsche mir, dass auch die Verantwortlichen ihre Spielräume menschlich auslegen. Ihre Aufgabe reicht weiter als die Pflicht, Gesetzesbuchstaben so eng wie möglich umzusetzen. Sondern sie sind verantwortlich für das Leben von Menschen, die der bloße Buchstabe in den Tod treiben kann.

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