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Kirche in WDR 2 | 10.02.2015 | 05:55 Uhr

Die Würde des Menschen

„Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Heute vor 66 Jahren beantragte die SPD, diesen Satz in das Grundgesetz der neu zu schaffenden Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Und so kam es dann auch. Seitdem ist die Todesstrafe hierzulande abgeschafft. Aber wird das auch so bleiben?

Diese Frage habe ich mir gestellt, als ich neulich folgende Schlagzeile las: „Ange-hende Juristen für Todesstrafe“. In dem Bericht ging es um eine Langzeitstudie der Uni Erlangen, die seit 25 Jahren insgesamt über 3.000 Jurastudenten im ersten und zweiten Semester befragt hat. Jeder Dritte findet heute, dass lebenslange Haft bei bestimmten Straftaten zu milde sei. Fast jeder Dritte befürwortet sogar die Todesstrafe. Und die Hälfte würde einen Verdächtigen foltern, um ein Menschenleben zu retten oder die Allgemeinheit zu schützen.

Mich hätte ja interessiert, ob die jungen Leute am Ende ihres Jura-Studiums immer noch derselben Meinung sind. Dazu gibt es leider keine Vergleichszahlen. Die Uni vergleicht stattdessen die Antworten von früher mit denen von heute. Das Ergebnis: Früher wurde die Todesstrafe rundweg abgelehnt, heute können sich immer mehr angehende Jurastudenten die Rückkehr zur Todesstrafe vorstellen.

Das ist seltsam. Denn seit Jahren sinkt die Zahl der Morde und Totschläge in Deutschland. Auch die befragten Studenten schätzen das Risiko gering ein, selbst Opfer eines Angriffs zu werden – viel geringer als frühere Umfrageteilnehmer. Trotzdem würden die Jurastudenten von heute für bestimmte Delikte deutlich höhere Strafen verhängen als die Generation zuvor.

Ganz ehrlich: Das macht mir Sorgen. Spiegeln die Antworten wider, was hierzulan-de viele denken? Denn befragt wurden ja junge Leute, die ihr Studium gerade erst begonnen haben. Ihre Ansichten sind vor allem von Eltern, Schule und Medien ge-prägt. Ich hoffe inständig, dass sie ihre Meinung im Laufe des Studiums ändern.

Wer kann sich schon anmaßen, jemandem das Leben abzusprechen? Ich glaube, dass jeder Mensch ein Ebenbild Gottes ist und deshalb eine Würde hat, die unver-äußerlich ist. So steht es auch im Grundgesetz. Die Todesstrafe zu fordern, ist verfassungsfeindlich.

Außerdem: So schlimm ein Verbrechen auch sein mag – der Tod des Täters macht das Verbrechen nicht rückgängig. Stattdessen macht sich die Gesellschaft schuldig mit einem Verbrechen am Verbrecher. Ich finde: Nicht nur Jurastudenten sollten sich Gedanken machen über das, was uns die Mütter und Väter des Parlamentarischen Rates ins Stammbuch geschrieben haben:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Copyright Vorschaubild: Public Domain Pixabay

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