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Kirche in WDR 2 | 23.06.2017 | 05:55 Uhr

Recht vor Gnade

Gnade vor Recht.

Oder doch anders?

Na ja. Juristisch gesehen war die Abschiebung der 14jährigen Bivsi nach Nepal zu rechtfertigen. So die Duisburger Rechtsdezernentin.

Fassungslosigkeit, Wut und Trauer bei Klassenkameraden und Lehrern sind jedoch immer noch groß. Die Ausländerbehörde hatte das Mädchen ohne Ankündigung aus dem Schulunterricht holen lassen. Bereits wenige Stunden später saß Bivsi mit ihren Eltern im Flugzeug nach Nepal.

Bivsi, ein 14jähriges Mädchen, dass in Deutschland geboren ist und sagt: „Das hier, Deutschland ist doch meine Heimat.“

Ihre Eltern flohen vor 20Jahren wegen politischer Unruhen aus Nepal und fanden– das war der juristisch wohl entscheidende Fehler – unter falscher Identität, aus Angst vor Verfolgung - hier Schutz und Aufnahme.

Als Jahre später ihre Tochter in Deutschland geboren wird, wächst sie auf mit anderen deutschen Kindern. Spricht fließend Deutsch, geht später auf ein Gymnasium, ist bestens integriert. Dann die Abschiebung, - mitten aus dem Unterricht.

Der Familie war bewusst, , dass das geschehen konnte.

Schon vor 15 Jahren wurde der Asylantrag das erste Mal abgelehnt. Es folgten mehrere Klagen der Eltern; selbst die Härtefallkommission des Landes NRW lehnt ab.

Noch einmal: Juristisch war die Sache durch. Wie man so sagt.

Nur es geht eben nicht um eine Sache.

Es geht um ein in Deutschland geborenes, 14jähriges, bestens integriertes Mädchen mit seinen Eltern.

Recht vor Gnade.

Gerade als Gefängnisseelsorger weiß ich die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates durchaus sehr zu schätzen.

Und kenne ihre Grenzen.

Es mag sachlogisch im juristischen Denken von Verantwortungsrangfolge vielleicht logisch sein, dass ein 14jähriges Mädchen in Verantwortung genommen wird, für ein Verhalten der Eltern, das vor ihrer Geburt lag.

Ich bin kein Jurist, sondern Pfarrer, aber ich behaupte:

Das entspricht vielleicht dem Buchstaben, jedoch nicht dem Geist des Gesetzes.

Natürlich brauchen wir Ordnungen, Regeln, verbindliches Recht.

Rechtssicherheit ist ein Segen. Auch dann, wenn es einem gerade mal nicht passt. OK.

Nur: Recht ohne Geist, wird schnell toter Buchstabe, konkret: unverhältnismäßig.

Oder welche Verhältnismäßigkeit ist bei der Abschiebung der 14jährigen Bivsi aus dem Klassenzimmer zu erkennen?

Klar:

Als Kirchenmann habe ich gut reden, weil ich das Recht, von dem ich lebe, nicht umsetzen muss.

Stimmt.

Den Geist allerdings dieses Rechts, das in der von Gott geschenkten unverlierbaren Würde eines jeden Menschen wurzelt, diesen Geist zu vertreten und um ihn zu ringen, das steht jedem Christen gut an.

Von diesem Geist lebe ich.

Gnade vor Recht. Um des Rechts - und der Gnade willen.

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