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Kirche in WDR 2 | 13.05.2022 | 05:55 Uhr

Landtagswahl

Am Sonntag ist Landtagswahl in NRW.

Zum Glück gibt es schon lange keine Wahlhirtenbriefe der Bischöfe mehr. Die Kirche schreibt keinem mehr vor, was er oder sie zu wählen hat.

Ich möchte heute mal darüber nachdenken, wie die katholische Kirche überhaupt zur Demokratie steht.

Vor bald 160 Jahren, im Jahr 1864 veröffentlichte Papst Pius XI. eine Liste von Irrtümern der modernen Welt, den sogenannten Syllabus errorum. Hierin verurteilt er Gewissens-, Religions- und Meinungsfreiheit scharf und lehnt die Demokratie als Staatsform deutlich ab. Schon vorher hatte die Kirche die Freiheitsrechte der Französischen Revolution verurteilt. Die Gewissensfreiheit sei ein "pestillentis- simus error", also ein großer Irrtum wie die Pest.

Völlig anders dann hundert Jahre später die Erklärung des zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit. Das Konzil erklärt, dass "in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln", und dass "die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat". Diese Entwicklung im Abstand von 100 Jahren bezeichnet der berühmte Rechtsgelehrte Ernst-Wolfgang Böckenförde als eine "kopernikanische Wende" vom Recht der Wahrheit zum Recht der Person.

Von Böckenförde stammt ja auch der Satz, dass unsere freie Gesellschaft und die Demokratie von Voraussetzungen leben, die sie selbst nicht garan­tieren können. Aber das wäre ein anderes Thema. Zurück zur „kopernikanischen Wende“. Zum Glück hat sich die Lehre der Kirche um 180 Grad ge­dreht.

Papst Johannes Paul II. legt in seiner Enzyklika Centesimus annus ein deutliches Bekenntnis zur Demokratie ab, wenn er schreibt: "Die Kirche weiß das System der Demokratie zu schätzen, insoweit es die Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen sicher­stellt und den Regierten die Möglichkeit garantiert, sowohl ihre Regie­rungen zu wählen und zu kontrollieren als auch dort, wo es sich als notwendig erweist, sie auf friedliche Weise zu ersetzen" Zitat Ende. Mal sehen ob das jetzt in NRW geschieht, am Sonntagabend wissen wir mehr.

Vor mir liegt ein Schreiben vom 10. März 1931. Hierin wird einem Fräulein Luise aus Düsseldorf durch den Erzbischof von Köln erlaubt, verbotene Bücher zu lesen, allerdings nur aus zwei Gründen: zur beruf­lichen Bildung und zur Verteidigung des Glaubens. Auf dem Umschlag steht: "Gebührenpflichtige Dienstsache", also hat die junge Frau dafür auch gezahlt. Auf keinen Fall dürften die Werke in unbefugte Hände kommen, wird das "Fräulein" noch ermahnt.

Zum Glück ist so etwas heute nicht mehr denkbar, zumindest in unserer demokratischen Gesellschaft. Gehen Sie also wählen, um die Demokratie zu leben und zu stärken.

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