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Kirche in WDR 3 | 26.08.2014 | 07:50 Uhr

85 Jahre Abschluss des Preußen-Konkordats

Guten Morgen, verehrte Hörerinnen und Hörer!

Es war lange verhandelt worden zwischen den Parteien, bis endlich am 14. Juni 1929 in Berlin das sog. Konkordat – ein Staatsvertrag - zwischen dem Heiligen Stuhl in Rom und dem Land Preußen unterzeichnet werden konnte. Beide Seiten hatten lange darum gerungen, denn es gab reichliche „Altlasten“: Das Verhältnis zwischen Katholiken und dem protestantisch geprägten Preußen war traditionell gespannt. Nach dem Wiener Kongress von 1815 bekam das Königreich große katholisch geprägte Gebiete hinzu und fremdelte mit den neuen Untertanen. Denn der preußische König konnte nicht ihr oberster Bischof sein. In Glaubensdingen schauten die Katholiken auf ihre Oberhirten in den Bistümern und auf den Papst in Rom. Sie galten darum von Anfang an als nicht ganz zuverlässig. Die Obrigkeit begegnete ihnen stets mit einem gewissen Misstrauen.

Der Kulturkampf war den katholischen Unterzeichnern unvergessen, also jene Auseinandersetzung des von Bismarck geführten und von Preußen dominierten Deutschen Reiches nach 1871. Viele Pfarrer waren an der Ausübung ihres Amtes gehindert oder vom Staat abgesetzt worden. Ein Kanzelparagraph regelte, was in den Predigten gesagt werden durfte und was nicht. Kirchen wurden den römischen Katholiken weggenommen und der neu entstandenen Gruppe der Altkatholiken gegeben. Schulen wurden aus der kirchlichen Aufsicht genommen und staatlichen Schulinspektoren unterstellt. Katholiken galten als unzuverlässige Untertanen, weil sie „ultramontan“ seien, d. h. über die Alpen nach Rom zum Papst schauten.

Jetzt, in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts, gab es keinen preußischen König mehr, dafür aber eine „Demokratie ohne Demokraten“, wie Historiker im Rückblick auf diese turbulente Zeit die „Weimarer Republik“ nannten.

Die Vorbehalte gegen den Katholizismus, der durch seine Vereine, Schulen und die Zentrumspartei eine starke und geschlossen auftretende gesellschaftliche Gruppe im Staate war, gab es unterschwellig immer noch. Doch man sprach miteinander, man verhandelte über einen Staatsvertrag, der das Zu- und Miteinander von Kirche in dem größten Flächenland des Deutschen Reiches regeln sollte. Es ging um die garantierten Freiheiten der Kirche, um das Schulwesen und den Religionsunterricht sowie den Status der kirchlichen Fakultäten an den staatlichen Universitäten. Vieles von dem, was damals unterschrieben wurde, gilt auch heute noch in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Preußen.

Heute wird über viele dieser Vereinbarungen diskutiert: Ist es noch zeitgemäß, dass an staatlichen Universitäten die Lehre von Gott, die Theologie ein fest verankertes Unterrichtsfach ist? Ist der Religionsunterricht an staatlichen Schulen noch sinnvoll? Die Diskussion um die Finanzierung kirchlicher Projekte und Einrichtungen auch aus Steuermitteln ist heiß entbrannt und die Kompensation, d. h. die Entschädigungen, die der Staat auf Grund der Säkularisation vor über 200 Jahren an die Kirchen immer noch leistet, ist höchst umstritten.

Doch selbst wenig kirchlich gesonnene Politiker geben in unserer Zeit zu bedenken: „Pacta sunt servanda“, d. h. Verträge muss man einhalten.

Und ich finde: Die Christen müssen sich in ihrem Engagement für dieses Land nicht verstecken: Ohne das viele, das durch die Kirchen und ihre Mitglieder getan wird, müsste der Staat noch mehr Geld für gemeinnützige Zwecke aufwenden. Eines der wichtigen Prinzipien unserer Demokratie ist die Subsidiarität: Jeder soll das nach seinen Kräften tun, was ihm möglich ist. Und bei aller Kritik, die die Kirchen erfahren für ihr Engagement: Ich bin mir sicher: noch heute tun die Kirchen das Ihnen Mögliche segensreich und in wirklich großem Maße.

Einen guten Tag wünscht Ihnen Weihbischof Matthias König aus Paderborn.

Copyright Vorschaubild: wikipedia

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