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Kirche in WDR 3 | 27.04.2020 | 07:50 Uhr

Selbstbestimmtes Sterben

„Ein zerbrechlicher Zwischenerfolg“! So hat die Bundeskanzlerin vor 2 Wochen die geltenden Einschränkungen im Kampf gegen das Virus bewertet.

Durch die drastischen Einschnitte in unser freiheitliches Leben konnte erreicht werden, dass das Gesundheitssystem nicht kollabiert.

Und Gott sei Dank hat die Corona-Pandemie bisher nicht das kritische Ausmaß erreicht, dass Ärzte die sogenannte Triage hätten anwenden müssen. Dieser Begriff aus der Kriegssprache meint bei Verletzten die Entscheidung über Leben und Tod. Wer kann noch behandelt werden und: wer nicht mehr?

Deutschen Ärzten bleibt diese Entscheidung hoffentlich weiterhin erspart.

Und über die ganze Krise ist schon fast vergessen, was vor 2 Monaten das Bundesverfassungsgericht beschlossen hatte. Auch da ging es um Leben und Tod.

Sechs Verfassungsbeschwerden waren erhoben worden gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aus dem Jahr 2015. Der Bundestag hatte damals über alle Parteigrenzen hinweg abgelehnt, dass in Deutschland Sterbehilfe „geschäftsmäßig“ stattfindet, so die sperrige Formulierung im Paragraf 217 des Strafgesetzbuches.

Nun haben die Karlsruher Richter diesen Paragrafen für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Und sie entschieden erstmals, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthält.

Die Richter sagten: Selbstbestimmung über das eigene Leben gehört zum ureigenen Bereich der Personalität des Menschen. Und dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich selbst das Leben zu nehmen und dafür Hilfe bei Dritten in Anspruch zu nehmen.

Eine Einengung dieses Rechtes wäre dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd, so die Bundesverfassungsrichter.

Die beiden christlichen Kirchen kritisierten das Urteil deutlich als „Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur“.

Die Kritik des FAZ-Journalisten Daniel Deckers liegt auf der gleichen Linie.

Er schreibt:

Sprecher: „In einer Gesellschaft, in der Beihilfe zum Suizid käuflich wäre …, wüchse der Druck zur Selbsttötung bereit zu sein, wenn die Gesamtbilanz … des Lebens am Ende ins Minus zu geraten droht.“[1]

Und auch ich frage mich: Wird hier das Recht auf Selbstbestimmung also tatsächlich zum Einfallstor für Fremdbestimmung? Zumindest belegen Studien, dass die Zahl der Suizide in den Ländern zunimmt, die Sterbehilfe liberalisiert haben.

Klar ist aber auch: Geht es um Fragen von Leben und Tod, dann ist es ganz schwierig eine Aussage darüber zu treffen, was richtig und falsch ist. Hier sind die Bundesverfassungsrichter nicht zu beneiden. Aber ich sorge mich, dass das Urteil den Druck auf Menschen erhöhen kann, von Sterbehilfe auch Gebrauch zu machen.

Hier sind wir alle gefordert, nicht nur die Verfassungsrichter oder Politiker.

Wir müssen uns fragen, wie wir mit Menschen umgehen, die alt sind – oder schwerstkrank. Jeder Mensch hat nicht nur ein Recht auf Leben, sondern auch auf ein humanes Sterben. Und hier geht es nicht darum, den Stecker zu ziehen, hier geht es um humane Sterbebegleitung. Die Hospizbewegung leistet hier Hervorragendes.

Die Selbstbestimmung eines jeden Menschen ist ein hohes Gut.

Die Entscheidung aus dem Leben zu scheiden, sei es um den unerträglichen Schmerzen ein Ende zu bereiten oder aus Verzweiflung, ist das Recht eines jeden Menschen.

Menschen dürfen sich aber niemals gedrängt sehen, aus dem Leben zu scheiden, weil ihre Umgebung es ihnen nahelegt.

Eine lebensbejahende Haltung gegenüber allen Menschen ist wichtiger denn je!

Wenn wir uns darauf hierzulande einigen könnten, dann wäre das mehr als ein zerbrechlicher Zwischenerfolg.

Kommen Sie gut in diese Woche

wünscht Peter Krawczack aus Düsseldorf


[1]
Daniel Deckers, Leitartikel „Wirklich ein Akt der Selbstbestimmung?“, FAZ vom 27.02.2020, Seite 1.

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